Leasing
Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich der Leasinggeber (Finanzintermediär) verpflichtet, ein bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu erwerben und es an den Leasingnehmer zu verleasen, wobei vereinbart wird, dass der Leasingnehmer am Ende des Leasingverhältnisses das Rückkaufrecht ausüben und das Eigentum erwerben kann.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Leasinggeber zur Zahlung regelmäßiger Leasingraten, die auf der Grundlage eines Tilgungsplans festgelegt werden, dessen Anpassung durch eine „Indexierung“ erfolgt.