Mahnbescheid
Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, ein Verfahren, bei dem der Beklagte (Schuldner) den Beschluss des Gerichts mit Hilfe eines technischen Gutachtens vor Gericht anfechtet.
Mahnbescheid: Was ist das?
Nach dem Gesetz kann eine Person, die eine sichere, liquide und zahlbare Forderung hat, die auf einem schriftlichen Nachweis beruht, das Gericht anrufen, um ihre Forderung zu befriedigen.
Der Mahnbescheid ist die Anordnung des Gerichts, einen Geldbetrag zu zahlen oder bewegliche oder unbewegliche Sachen zu übergeben oder freizugeben.
In besonderen Fällen ist es möglich, dass das Gericht eine vorläufig vollstreckbare Anordnung erlässt, die sofort vollstreckbar ist.
Die Vollstreckbarkeit des Mahnbescheides ermöglicht es dem Gläubiger, das Vermögen des Schuldners – insbesondere Immobilien – durch Eintragung einer Zwangshypothek als Sicherheit für die Forderung zu binden und damit die Vollstreckung einzuleiten.
Sichere, liquide und zahlbare Forderung
Die Forderung ist definiert als:
– Sicher, wenn sie durch die im vollstreckbaren Titel angegebenen Elemente eindeutig schriftlich belegt ist;
– Liquid, wenn ihr Betrag in einem bestimmten oder bestimmbaren Maß ausgedrückt ist oder durch Rechenoperationen abgeleitet werden kann;
– Zahlbar, wenn sie nicht an Bedingungen oder Fristen geknüpft ist oder wenn die Frist abgelaufen ist und der Gläubiger die Zahlung verlangen oder sie gerichtlich geltend machen kann, um ein Urteil zu erwirken.
Das Gesetz – insbesondere Art. 633 ff. der italienischen Prozessverordnung und Art. 50 TUB (konsolidierten Bankengesetzes) – sieht vor, dass den Mahnbescheid erlassen werden kann, wenn der Gläubiger den schriftlichen Nachweis der Forderung, die er geltend machen will, erbringt.
Bei Banken muss die Bescheinigung gemäß Art. 50 TUB, die vom Bankangestellten ausgestellt wird, den Anforderungen des konsolidierten Bankengesetzes (Legislativdekret 385/93)
entsprechen.
Um die Richtigkeit des Mahnbescheids anzufechten, müssen die von der Bank zum Nachweis der Forderung eingereichten Kontoauszüge und Verträge geprüft werden. Für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist es daher unerlässlich, die Gerichtsakte zu prüfen, d. h. die dem Mahnbescheid beigefügten Unterlagen. In der von der Bank zusammen mit dem Antrag auf Widerspruch gegen Mahnbescheid eingereichten Akte sind nämlich alle Unterlagen hinterlegt, auf deren Grundlage das Gericht den Mahnbescheid erlässt.
Zustellung des Mahnbescheides
Der Mahnbescheid muss dem Schuldner innerhalb von 60 Tagen nach ihrer Hinterlegung in der Gericllung des Mahnbescheids ist zwingend, so dass der Mahnbescheid nach Ablauf dieser Frist seine Wirksamkeit verlihtsstelle zugestellt werden, andernfalls wird er unwirksam. Wenn die Zustellung jedoch außerhalb des italienischen Gebiets erfolgen soll, beträgt die Frist 90 Tage.
Die Frist für die Zusteert. In jedem Fall kann der Gläubiger, wenn sein Anspruch nicht inzwischen verjährt ist, jederzeit einen neuen Mahnbescheid beantragen.
Frist für den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid
Das Gesetz (Art. 645 italienische Prozessverordnung) sieht vor, dass der Beklagte (Schuldner), der der vom Gericht erlassene Mahnbescheid für ungerecht hält, innerhalb von 40 Tagen nach der Zustellung Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen kann. Im Widerspruch kann der Antragsgegner seine Gründe geltend machen, indem er auf den Sachverhalt eingeht, der zum Mahnbescheid geführt hat.
Infolge des Widerspruchs wird ein ordentliches Gerichtsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren kann der Antragsgegner alle Tatsachen und Umstände vortragen, die seine Begründung stützen, und Beweise vorlegen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist von 40 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheides gilt der Mahnbescheid hingegen als „rechtskräftig“.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die in dem Mahnbescheid genannten Tatsachen und Ansprüche mangels eines Widerspruchs feststehen, so dass der Beklagte keine Möglichkeit mehr hat, sie zu bestreiten und zu argumentieren.
Widerspruch gegen vorläufig vollstreckbaren Mahnbescheid und nicht
Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird durch eine Klage bei dem Gericht erhoben, das den Mahnbescheid erlassen hat. Dieser Rechtsakt muss dem Gläubiger zugestellt werden. In der Widerspruchklage gegen den Mahnbescheid müssen die Gründe für das Nichtbestehen der Forderung angegeben werden.
Handelt es sich bei dem Gläubiger um eine Bank, so muss der Widerspruch gegen Mahnbescheid durch eine buchhalterische Rekonstruktion der Beziehung gestützt werden, die in der Lage ist, etwaige Unregelmäßigkeiten im Bankwesen rechtzeitig aufzuzeigen.
Nur durch ein ökonometrisches Bankgutachten ist es möglich, die Kritikalität der mit dem Mahnbescheid eingereichten Unterlagen als Beweis für den Anspruch aufzuzeigen. Ein hochwertiger ökonometrischer Bankgutachten erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit exponentiell. Wenn der gegnerische Schuldner allgemeine Einwände erhebt, ist die Gefahr groß, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird, weil er beim Gericht eine CTU (vom Gericht beauftragtes Gutachten) zur Sondierung beantragt hat.
Wird der Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht ausreichend durch einen geeigneten buchhalterischen Anfechtungstitel gestützt, besteht zudem die Gefahr, dass das Gericht im Laufe des Verfahrens die vorläufige Vollstreckbarkeit des Mahnbescheides gewährt.
Wenn Sie einen Mahnbescheid von der Bank erhalten, müssen Sie in kurzer Zeit eine gründliche und seriöse Analyse der Unterlagen und Berichte vornehmen. Auf diese Weise können Sie prüfen, ob Sie gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen können.